Erhöhung Pflegesachleistungen / Ausweitung Betreuungsleistungen

Aus unserer Informationsreihe: Neuigkeiten aus dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 für die ambulante Pflege.

Vor Kurzem haben wir Ihnen in dieser Rubrik einen Überblick über die verschiedenen verbesserten Pflegeleistungen im PSG 1 gegeben. Nun wollen wir – wie angekündigt – die Details zu den einzelnen Themen, die die ambulante Pflege betreffen, weiter vertiefen.

Thema 1: Erhöhung der Sachleistungsbeträge
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegesachleistungen erhalten, können sich über eine ca. 4%ige Erhöhung der Sachleistung in den entsprechenden Pflegestufen freuen.

Da die Beträge je nach Einstufung der Pflegestufe variieren, haben wir eine Übersichtsinformation für unsere Pflegesachleistungspatienten erstellt, die Sie hier öffnen und ggf. ausdrucken können. In der Tabelle sind auch die unterschiedlichen Beträge je nach begutachteter Personengruppe (mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) ersichtlich.

Thema 2: Ausweitung der Betreuungsleistungen
Neben der erfreulichen Erhöhung der Pflegesachleistungen, wurde der Anspruch auf Betreuungsleistungen, der vorher nur für die Personengruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz zur Verfügung stand, ausgeweitet. Die Leistung heißt nun zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung und steht allen Pflegebedürftigen zur Verfügung. Die Beträge differieren allerdings wieder je nach Personengruppe (siehe Übersicht).

Die Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die momentan bereits von unseren Betreuungsleistungen profitieren, können sich in diesem Bereich über eine Leistungserhöhung in Höhe von 4 % freuen.

Wir werden Sie in Kürze in dieser Rubik über unsere neuen Entlastungsleistungen im Detail informieren, die wir Ihnen anbieten können. Das sind im Wesentlichen hauswirtschaftliche Leistungen (z. B. der ausgedehnte „Frühjahrsputz“), der pflegebedürftigen Menschen im Alter schwerer fällt und sonstige Hilfen im Haushalt, die im Alltag schwer fallen aber bewältigt werden müssen. Für diese Leistungen steht jetzt auch den Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ein monatliches Budget von 104,– € zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen unsere Pflegedienstleitungen, Einsatzleitungen und Diplom-Sozialarbeiterinnen in allen unseren Stationen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne – auch zu Hause – über die neuen Möglichkeiten und Variationen und helfen Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Variante zu finden. Denn so sehr Sie sich über die neuen Leistungen freuen können, die Angebots-, Abrechnungs- und gegenseitigen Anrechungsmodalitäten sind sehr kompliziert geworden.

Wichtige Informationen zu Pflegesachleistungen als PDF