Gesetzlich und vertragliche Neuerungen ab 01.01.2013

1. Einführung der Investitionskosten für Berlin ab 01.01.2013.
2. Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
(§§ 45a, 123 SGB XI).

Wir möchten unsere Patienten und deren Angehörige und Betreuer über zwei wesentliche Neuerungen wie folgt informieren:

1. Investitionskosten
Als letztes Bundesland in Deutschland wird in Berlin die Berechnung der Investitionskosten ab 01.01.2013 für die ambulante Pflege eingeführt. Für die stationäre Pflege gibt es diese Regelung bereits seit vielen Jahren.

Investitionskosten sind insbesondere Miet- und Leasingkosten sowie Abschreibungskosten auf Anlagegüter sowie die darauf anfallenden Instandhaltungskosten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Investitionskosten nicht Bestandteil der Pflegevergütung sein dürfen und diese Kosten dem Pflegebedürftigen zusätzlich in Rechnung zu stellen sind.

Das Land Berlin hat mit den Anbietern der Wohlfahrtspflege und den Verbänden der privaten Pflegedienste einen pauschalen Aufschlag in Höhe von 2,5 % der Pflegekosten vereinbart.
Dies bedeutet, dass die Pflegedienste in Berlin zukünftig zusätzlich 2,5 % als Investitionskosten in Rechnung stellen. Die Senatsverwaltung hat bei den Verhandlungen durchgesetzt, dass alle Leistungsempfänger diese Kosten zahlen müssen, unabhängig davon, ob sie Sozialhilfe empfangen oder Selbstzahler sind. Es ist untersagt, auf die Berechnung zu verzichten.

Lesen Sie auch dazu das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.

2. Sachleistungserhöhung - verbesserte Pflegeleistungen
Der Gesetzgeber hat mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) festgelegt, dass mit Wirkung ab 01.01.2013 die Sachleistungsbeträge für ambulante Pflegeleistungen für Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in den Pflegestufen I und II (gemäß §§ 45a, 123 SGB XI) verbessert werden. Die gültigen Sachleistungsbeträge für alle Pflegestufen lauten:

Tabelle Pflegestufen
Pflegestufe 0 = € 225,00 (+ € 225,00)
Pflegestufe I = € 665,00 (+ € 215,00)
Pflegestufe II = € 1.250,00 (+ € 150,00
Pflegestufe III = € 1.550,00 (unverändert)
Pflegestufe III+ (Härtefall) = € 1.918,00 (unverändert)

Wenn Sie mehr über das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die folgende Website des Bundesministeriums für Gesundheit:

Gerne beraten wir Sie jederzeit in allen Fragen rund um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und sonstiger Themen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.