Neue gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung

Mit Wirkung ab September 2009 hat der Gesetzgeber neue gesetzliche Regelungen für den Abschluss einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erlassen. Damit individuelle Wertvorstellungen und Wünsche zu Behandlungsmaßnahmen im Notfall oder im Sterbefall berücksichtigt werden können, sollten diese präzise formuliert sein und formale Bedingungen erfüllen.

Weitere Informationen finden Interessierte z.B. im Internet unter www.patientenverfuegung.de.

Aktuelle Informationen können Sie auch der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz entnehmen. Sie enthält nützliche Beispiele und Formulierungshilfen. Hier geht es zum Download.

Auf Wunsch helfen bei Fragen die Dipl. Sozialarbeiterinnen von MEDIAVITA weiter.