Tages- und Nachtpflege - Verbesserungen

Aus unserer Informationsreihe: Neuigkeiten aus dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 für die ambulante Pflege.

Das neunte und letzte Thema in unserer Informationsreihe widmet sich den Verbesserungen im Bereich der teilstationären Leistungen – der Tages- und Nachtpflege.

Thema 9: Verbesserungen für teilstationäre Leistungen
Unter teilstationärer Pflege (gemäß § 41 SGB XI) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf – die sogenannte Tages- oder Nachtpflege – in einer Pflegeeinrichtung. Diese Art der Versorgung wird oftmals mit der Pflege zu Hause kombiniert, wenn diese nicht im ausreichenden Maß sichergestellt werden kann.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 können die Leistungen zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Die bisherigen, sehr komplizierten Regelungen zur Kombination der Leistungen wurden aufgehoben. Das ist neu und stärkt somit die ambulante Pflege und gestaltet sie noch flexibler.

Auch im Bereich der teilstationären Leistungen wurden mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 die Leistungen für die Pflegebedürftigen nicht nur erhöht, sondern auch um eine Personengruppe erweitert. Die Menschen, die bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) noch keine Pflegestufe erhalten haben (Pflegestufe 0), aber bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, z. B. Menschen mit Demenz (Personengruppe nach § 45a SGB XI), können nun auch die Leistungen der teilstationären Pflege beanspruchen.

Wie hoch die Leistungen für welche Personengruppen sind, sehen Sie u. a. in unserer Übersichtsinformation.

Für Rückfragen stehen unsere Pflegedienstleitungen, Einsatzleitungen und Diplom-Sozialarbeiterinnen in allen unseren Stationen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne – auch zu Hause – über die neuen Möglichkeiten und Variationen und helfen Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Variante zu finden. Gerne führen wir Sie durch den neu entstandenen Paragraphen-Dschungel der Angebots-, Abrechnungs- und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten.

Wichtige Informationen für die Tages- und Nachtpflege als PDF