Der Gesetzgeber hat bereits in 2008 im sogenannten Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgelegt, dass mit Wirkung ab 1. Januar 2012 die Sachleistungsbeträge für ambulante Pflegeleistungen erhöht werden. Die neuen Beträge lauten:
Pflegestufe I | = € 450,00 | (+ € 10,00) |
Pflegestufe II | = € 1.100,00 | (+ € 60,00) |
Pflegestufe III | = € 1.550,00 | (+ € 40,00) |
Der Härtefall-Höchstbetrag bleibt unverändert bei € 1.918,00.
Auch der Jahresbetrag für die sogenannte Verhinderungs- oder Ersatzpflege erhöht sich von € 1.510,00 auf € 1.550,00 pro Jahr.
Da zum 1. Januar 2012 keine allgemeine Preiserhöhung stattfindet, ist das eine Leistungsverbesserung. Für unsere Patienten heißt das konkret, dass sie ab Januar 2012 - bei Bedarf - zusätzliche Hilfen mit uns vereinbaren können, ohne dass sie höhere Zuzahlungen leisten müssen.
Gerne beraten wir Sie jederzeit in allen Fragen rund um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und sonstiger Themen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.