Eine verständliche Beratung ist uns wichtig. Wir informieren in allen praktischen und theoretischen Fragen rund um Pflege, Betreuung und sonstige Hilfeleistungen.
Unsere Diplom-Sozialarbeiterinnen oder erfahrenen Pflegefachkräfte stehen Ihnen gerne – je nach Beratungsschwerpunkt – zur Verfügung, um Sie individuell zu beraten, zu schulen und anzuleiten. Diese Beratungsgespräche können in unseren Beratungsbüros oder nach Absprache bei den Pflegebedürftigen zu Hause stattfinden.
Mit unseren Beratungsleistungen – zu denen auch das Angebot von kostenlosem Informationsmaterial gehört – wollen wir entlasten und zu einer besseren Bewältigung der persönlichen Situation von Pflegebedürftigen und Angehörigen beitragen.
Soziale Beratung
Mit unserer sozialen Beratung unterstützen wir zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung gemäß SGB V und der Sozialhilfe gemäß SGB XII – z. B. zu Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsarten
- Beratung zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige (Verhinderungs-/Ersatzpflege gem. § 39 SGB XI; Entlastungsleistung/Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI)
- Beratung zur Wohnraumanpassung
- Beratung zu alternativen Wohnformen
- Unterstützung bei Anträgen auf Bewilligung eines Pflegegrades oder auf Kostenübernahme z. B. durch einen Sozialhilfeträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
- Beratung zu Leistungen des Schwerbehindertenrechts (SchwbG)
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Widersprüchen
- Beratung zu Leistungen wie Wohngeld oder Sonderfahrdienste
- Hilfen zur Vermeidung von Krisensituationen – z. B. durch psychosoziale Unterstützung
Pflegefachliche Beratung
Die pflegefachliche Beratung umfasst unter anderem:
- Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs während des Erstbesuchs
- Informationen und Tipps zur Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege – z. B. zu Lagerungstechniken, zur Hautpflege, Ernährung oder zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß individueller Risiken (u. a. Dekubitus-Prophylaxe)
- Spezielle Anleitung und Schulung von pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen (§ 45 SGB XI)
- Beratung, Beantragung und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln – z. B. Gehhilfen, Liftersystemen und Rollstühlen – und ergänzenden Dienstleistungen wie Krankentransport, Notrufsystem oder fahrbarer Mittagstisch
- Beratung zu ergänzenden therapeutischen Leistungen und Heilmitteln – z. B. Logopäden oder Physiotherapeuten
- Informationen über alternative Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten
- Vorbereitung und Teilnahme an Besuchen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
- Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI
Alle Informationen zu unseren Dienstleistungsangeboten rund um Pflege und Betreuung erfahren Sie in unserer
Broschüre „Unsere Dienstleitungsangebote rund um Pflege und Betreuung“.