Viele Menschen benötigen als Ergänzung zur Pflege eine Unterstützung, die ihnen hilft, den Alltag zu gestalten und weiter am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für diesen Bedarf können folgende Angebote in Anspruch genommen werden. Diese Betreuungsmaßnahmen sind mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2 gleichberechtigte Leistungen neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Das heißt, sie können von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden.

Betreuungsmaßnahmen
(auch als Entlastungsleistung möglich)
Die Betreuungsmaßnahmen orientieren sich an der Biografie und an den Bedürfnissen der Menschen. Wir bieten sie sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in alternativen Wohnformen, wie zum Beispiel ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen, an. Die Betreuungsmaßnahmen sind sehr vielfältig und verteilen sich auf fünf Bereiche.

Begleitung: z. B.
  • Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Begleitung bei Friedhofsbesuchen
  • Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, z. B. Konzert, Theater, Fußballspiel
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Sonstige Begleitung

Unterstützung: z. B.
  • Unterstützung bei Spiel und Hobby
  • Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
  • Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
  • Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen,
  • Unterstützung beim Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
  • Sonstige Unterstützung

Beaufsichtigung: z. B.
  • Anwesenheit, u. a. um Sicherheit zu vermitteln
  • Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
  • Orientierungshilfen
  • Sonstige Beaufsichtigung

Hilfen: z. B.
  • Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
  • Hilfen bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Kognitiv fördernde Maßnahmen
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
  • Sonstige Hilfen

Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen: z. B.
  • Unterstützung bei der generellen Organisation oder aber Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsystemen, Gärtnerdiensten, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten
  • Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragstellungen, Bankgeschäften etc.
  • Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, Besuchen bei Therapeuten etc.
  • Sonstige Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Kostenübernahme: Betreuungsmaßnahmen
Die Betreuungsmaßnahmen werden als Leistungskomplex im Rahmen der Pflegesachleistung erbracht und über die Pflegeversicherung (SGB XI) und ggf. den Sozialhilfeträger (SGB XII) mitfinanziert. Die Betreuungsmaßnahmen können auch als Entlastungsleistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI erbracht werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Begriff Entlastungsleistung/Entlastungsbetrag in unserem Leistungssegment HELFEN.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Voraussetzungen des Leistungsbezuges, der Preise und der Höchstbeträge, die von den Pflegekassen bezahlt werden, übermitteln wir Ihnen gerne auf Anfrage. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Alle Informationen zu unseren Dienstleistungsangeboten rund um Pflege und Betreuung erfahren Sie in unserer Broschüre „Unsere Dienstleitungsangebote rund um Pflege und Betreuung“.