Eine individuelle Pflege ist für uns besonders wichtig, da wir jeden Menschen als ein Individuum mit eigenen Wünschen und Vorstellungen respektieren.

Wir klären mit den Betroffenen und gegebenenfalls Angehörigen die persönliche Situation und empfehlen aus pflegefachlicher Sicht ein angemessenes Unterstützungsangebot. Ein erster Besuch findet in der Regel zu Hause oder – wenn es erforderlich ist – im Krankenhaus statt. In dem Gespräch informieren wir über alle organisatorischen sowie pflegerischen Aspekte und klären über eventuell entstehende Kosten auf.

Die Maßnahmen unserer aktivierenden Pflege planen wir zielgerichtet, um möglichst eine selbständige Lebensführung der Betroffenen zu erhalten oder zurück zu gewinnen.

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der individuellen und kontinuierlichen Pflege ist bei MEDIAVITA die Pflege und Betreuung durch Pflegeteams. Die Mitarbeiter dieser Teams sollen – wenn möglich – immer die gleichen Pflegebedürftigen versorgen.

Im Rahmen der Gesundheitspflege bieten wir vielfältige Pflegeleistungen an. Diese umfassen die Bereiche körperbezogene Pflegemaßnahmen, Behandlungspflege, Verhinderungs-/Ersatzpflege sowie Pflege von Menschen mit Demenz in alternativen Wohnformen (z. B. Wohngemeinschaften) und sind nachfolgend erläutert.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Diese Pflegemaßnahmen umfassen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen in den nachfolgenden, beispielhaft genannten Bereichen:
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
  • Ernährung (mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen/Transfer, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)

Im Rahmen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen führen wir bei Bedarf eine Vielzahl unterschiedlicher Vorbeugemaßnahmen (z. B. Dekubitus-, Sturz- oder Pneumonie-Prophylaxen) durch. Dies spiegelt unser Verständnis von Gesundheitspflege wider, die immer auch den Aspekt der Gesunderhaltung einschließt. Die Gewährleistung einer menschenwürdigen Pflege mit bestmöglicher Lebensqualität steht dabei im Vordergrund.

Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Sie werden an Pflegefachkräfte oder gegebenenfalls an geschulte Pflegekräfte delegiert, um Krankenhaus-Aufenthalte zu vermeiden, Krankheiten zu heilen, Verschlimmerungen vorzubeugen und Beschwerden zu lindern.

Diese Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können auch im Rahmen der Vor- und Nachsorge bei Operationen erbracht werden. Voraussetzung ist eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege durch den behandelnden Arzt. Folgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend:
  • Injektionen, z. B. Insulin spritzen bei Diabetes
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Dekubitusversorgung
  • Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
  • Messung von Blutdruck und Blutzucker
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • Stomaversorgung (Anus Praeter, Urostoma)
  • Inhalation

Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften, betreutem Wohnen oder anderen alternativen Wohnformen erhalten Menschen, die einen hohen Pflege- oder Betreuungsbedarf haben und deren Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet ist, eine professionelle Pflege und Betreuung. Diese erfolgt bei Bedarf rund um die Uhr.

Diese genannten Wohnformen sind eine sehr gute Alternative zu einer stationären Unterbringung – insbesondere für Menschen mit Demenz. Diesem Leistungsbereich haben wir eine separate Broschüre „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ gewidmet, die wir Ihnen gerne bei Interesse zukommen lassen.

Verhinderungspflege für pflegende Angehörige
Anspruch auf Verhinderungs-/Ersatzpflege nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 2, 3, 4 und 5, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist.

Wir übernehmen die Pflege ersatzweise und erbringen die Leistungen nach Stunden oder im Einzelfall nach Leistungskomplexen. Für die Bewilligung der Verhinderungs-/Ersatzpflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung versorgt haben.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder für die Antragstellung bei der Pflegekasse Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Diplom- Sozialarbeiterinnen und ausgewählte Pflegefachkräfte gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder über Ihre Kontaktaufnahme.

Kostenübernahme: Verhinderungs-/Ersatzpflege
Die Pflegekasse übernimmt für alle Anspruchsberechtigten die Kosten bis zu maximal sechs Wochen und einem jährlichen Maximalbetrag (zuzüglich einem Aufschlag von 50 %, wenn Leistungen der Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen wurden). Ein nicht abgerufener Leistungsanspruch ist nicht auf das Folgejahr übertragbar. Eine stundenweise Leistungserbringung ist möglich und in vielen Fällen besonders sinnvoll. Das Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als acht Stunden täglich nicht gekürzt!

Alle Informationen zu unseren Dienstleistungsangeboten rund um Pflege und Betreuung erfahren Sie in unserer Broschüre „Unsere Dienstleitungsangebote rund um Pflege und Betreuung“.