Mehr Geld für Betreuung und Entlastung

Aus unserer Informationsreihe: Neuigkeiten aus dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 für die ambulante Pflege.

Die ersten beiden Themen in unserer Informationsreihe im Januar 2105 waren den Verbesserungen rund um die Pflegesachleistung gewidmet. Auch die Pflegebedürftigen, die ihre Pflege selbst über pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen organisieren, profitieren von den Verbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz.

Thema 3: Erhöhung der Geldleistungsbeträge
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeldleistungen erhalten, können sich über eine ca. 4%ige Erhöhung der Geldleistung in den entsprechenden Pflegestufen freuen.

Da die Beträge je nach Einstufung der Pflegestufe variieren, haben wir eine Übersichtsinformation für unsere Pflegegeldleistungspatienten erstellt, die Sie weiter unten öffnen und ggf. ausdrucken können. In der Tabelle sind auch die unterschiedlichen Beträge je nach begutachteter Personengruppe (mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) ersichtlich.

Thema 4: Ausweitung der Betreuungsleistungen
Neben der erfreulichen Erhöhung der Pflegegeldleistungen wurde der Anspruch auf Betreuungsleistungen, der vorher nur für die Personengruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz zur Verfügung stand, ausgeweitet. Die Leistung heißt nun zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung und steht allen Pflegebedürftigen zur Verfügung. Die Beträge differieren allerdings wieder je nach Personengruppe (siehe Übersicht).

Die Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bereits von unseren Betreuungsleistungen profitieren, können sich in diesem Bereich über eine Leistungserhöhung in Höhe von 4 % freuen.

Allen anderen Pflegebedürftigen steht jetzt auch ein monatliches Budget von 104,– € zur Verfügung. Hier ist der Bedarf an Betreuungsleistungen in vielen Fällen nicht gegeben. Bedingt durch körperliche Einschränkungen fallen aber möglicherweise Tätigkeiten im Haushalt besonders schwer. Hierfür können jetzt die neuen Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen im Bereich der hauswirtschaftlichen Leistungen (z. B. der ausgedehnte „Frühjahrsputz“) Hilfen an. Nach unseren Erfahrungen besteht hier für viele Pflegebedürftige zu Hause zuerst ein Hilfebedarf. Die Pflegepersonen haben möglicherweise nicht soviel Zeit, um sich – neben der Körperpflege – auch noch um die „Wohnungspflege“ zu kümmern. Lassen Sie sich hier professionell von MEDIAVITA unterstützen. Wir können Ihnen im Rahmen des neuen Budgets für ca. 3,5 Stunden im Monat eine Haushaltshilfe zur Entlastung zur Verfügung stellen. Für die Leistungen müssen Sie keine private Zuzahlung leisten und die Pflegegeldzahlung wird nicht gekürzt.

Für Rückfragen stehen unsere Pflegedienstleitungen, Einsatzleitungen und Diplom-Sozialarbeiterinnen in allen unseren Stationen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne – auch zu Hause – über die neuen Möglichkeiten und Variationen und helfen Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Variante zu finden. Gerne führen wir Sie durch den neu entstandenen Paragraphen-Dschungel der Angebots-, Abrechnungs- und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten.

Wichtige Informationen zu Pflegegeldleistungen als PDF