Alles was die individuelle Lebensqualität fördert
Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde „Häusliche Betreuung" als weitere Leistung - neben Grundpflege und Hauswirtschaft - in die gesetzliche Pflegeversicherung integriert (§ 124). Der derzeit gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff ist auf rein körperliche Einschränkungen ausgelegt. Jetzt wird den Versicherten zugestanden, wenn die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind (das ist die Voraussetzung!), auch andere wichtige Betreuungsleistungen über die Pflegeversicherung erbringen und abrechnen zu lassen. Hierfür wurde ab 01.04.2014 der neue Leistungskomplex 20 eingeführt.
Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ist vielen Menschen auch die Pflege von Geist und Seele wichtig. Oftmals wünschen sich die Pflegebedürftigen z. B. nach der Körperpflege, dass die Pflegekräfte noch Zeit für ein Gespräch oder andere Beschäftigungen haben. Das war in der Vergangenheit im Rahmen der bisherigen Leistungskomplexe für die Körperpflege kaum möglich. Mit dem neuen Leistungskomplex 20 können jetzt auch Leistungen nachgefragt werden, die weitere Bedürfnisse erfüllen, die weniger greifbar sind, wie Sinn erleben, Wahrnehmung fördern und Wohlbefinden erreichen - alles was die individuelle Lebensqualität fördert. Genau hier setzt die „Häusliche Betreuung" mit einem vielfältigen Leistungsspektrum an.
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