Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Aus unserer Informationsreihe: Neuigkeiten aus dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 für die ambulante Pflege.

Nachdem jeweils zwei Themenblöcke in unserer Informationsreihe für die Pflegesachleistungspatienten und Pflegegeldleistungspatienten differenziert betrachtet wurden, sind die nächsten beiden Themen für alle Pflegebedürftigen interessant, egal ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen beziehen.

Thema 5: Erhöhung des Zuschusses für Pflegehilfsmittel
Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Aufwendungen für den Verbrauch der Pflegehilfsmittel werden seit 01.01.2015 bis zu einem Betrag von monatlich 40 € von der Pflegekasse übernommen. Das ist eine fast 30%ige Erhöhung zum Vorjahr.

Thema 6: Erhöhung des Zuschusses für wohnumfeldverbesssernde Maßnahmen
Ebenfalls im § 40 SGB XI geregelt ist der Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen. Auch hier steht die Ermöglichung und Erleichterung der häuslichen Pflege und/oder die Unterstützung der möglichst selbständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen zu Hause im Vordergrund. Die Pflegekassen gewähren finanzielle Zuschüsse von nunmehr bis zu 4.000 € je Maßnahme für z. B. Umbaumaßnahmen und/oder technische Hilfen im Haushalt. Das ist eine mehr als 50%ige Erhöhung gegenüber zum Vorjahr. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. in einer Wohngemeinschaft) darf der Gesamtbetrag je Maßnahme in der Wohnung 16.000 € nicht überschreiten. Handelt es sich um mehr als vier Anspruchsberechtigte, werden die Anteile auf die Versicherungsträger aufgeteilt.

Die Übersichtsinformation enthält eine Zusammenfassung der Pflegeleistungen zur Ergänzung der häuslichen Pflege. In der Tabelle sind auch die unterschiedlichen Beträge je nach begutachteter Personengruppe (mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) ersichtlich.

Für Rückfragen stehen unsere Pflegedienstleitungen, Einsatzleitungen und Diplom-Sozialarbeiterinnen in allen unseren Stationen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne – auch zu Hause – über die neuen Möglichkeiten und Variationen und helfen Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Variante zu finden. Gerne führen wir Sie durch den neu entstandenen Paragraphen-Dschungel der Angebots-, Abrechnungs- und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten.

Wichtige Informationen über Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als PDF