Verbesserungen für Leistungen der Kurzzeitpflege

Aus unserer Informationsreihe: Neuigkeiten aus dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 für die ambulante Pflege.

Das achte Thema in unserer Informationsreihe widmet sich einem Bereich, der für alle Pflegebedürftigen interessant ist.

Thema 8: Verbesserungen für Leistungen der Kurzzeitpflege
Auch wenn Pflegebedürftige grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, kann es Situationen geben, in denen für begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege sinnvoll ist. In der Praxis sind das Krisensituationen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson – aus welchen Gründen auch immer – eine Zeit lang nicht zur Verfügung steht. Für diese Situationen gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege (nach § 42 SGB XI) in einer vollstationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 wurden die Leistungen für die Pflegebedürftigen nicht nur auf 1.612 € pro Kalenderjahr erhöht, sondern auch auf eine weitere Personengruppe erweitert. Die Menschen, die bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) noch keine Pflegestufe erhalten haben (Pflegestufe 0), aber bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, z. B. Menschen mit Demenz (Personengruppe nach § 45a SGB XI), können nun auch die Leistungen der Kurzzeitpflege beanspruchen. Alle Berechtigten haben die Möglichkeit, diese Leistungen bis zu vier Wochen in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich ist es möglich, dass der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. So kann der Betrag maximal sogar verdoppelt werden. Parallel kann die Zeit für die Inanspruchnahme auf bis zu acht Wochen ausgeweitet werden. In diesen Fällen wird der in Anspruch genommene erhöhte Betrag von dem Leistungsbetrag für Verhinderungs-/Ersatzpflege entsprechend angerechnet.

Der Gesetzgeber möchte mit diesen Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 1, dass die Leistungen möglichst flexibel – auf die individuelle Situation abgestimmt – eingesetzt werden können.

Die Übersichtsinformation enthält eine Zusammenfassung der Pflegeleistungen zur Ergänzung der häuslichen Pflege. In der Tabelle sind auch die unterschiedlichen Beträge, je nach begutachteter Personengruppe (mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz), ersichtlich.

Für Rückfragen stehen unsere Pflegedienstleitungen, Einsatzleitungen und Diplom-Sozialarbeiterinnen in allen unseren Stationen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne – auch zu Hause – über die neuen Möglichkeiten und Variationen und helfen Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Variante zu finden. Gerne führen wir Sie durch den neu entstandenen Paragraphen-Dschungel der Angebots-, Abrechnungs- und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten.

Wichtige Informationen zur Kurzzeitpflege als PDF