Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI durch qualifizierte Mitarbeiter

Seit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gibt es für Menschen, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen einer besonderen Beaufsichtigung bedürfen, die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Aufgrund guter Beratung unserer Patienten und deren Angehörigen zu diesen Leistungsmöglichkeiten konnten wir im Jahr 2010 eine erhöhte Nachfrage der zusätzlichen Betreuungsleistungen feststellen. Damit wir dem steigenden Bedarf gerecht werden können, werden wir in 2011 qualifizierte Betreuungsassistenten nach § 87b einstellen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung handelt (z. B. Spaziergänge, gemeinsam Singen, Gespräche führen) und ausdrücklich nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.