Verbesserte Pflegeleistungen

Die amtierende Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Verbesserungen in der Pflege zu erreichen. Daher sind noch in dieser Wahlperiode zwei sogenannte Pflegestärkungsgesetze geplant.

Am 01.01.2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG 1) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet viele Verbesserungen für unsere Patienten, die wir zu Hause oder in Wohngemeinschaften beraten, pflegen und betreuen. Wir bereiten uns bei MEDIAVITA darauf vor, unsere Beratungen entsprechend anzupassen. Zum neuen Jahr werden wir die einzelnen Punkte in dieser Rubrik vorstellen.

Lesen Sie hierzu schon jetzt die Information vom Bundesministerium für Gesundheit vom 07.11.2014, die einen guten Gesamtüberblick über die Veränderungen bietet. Die folgenden verbesserten Pflegeleistungen werden dort thematisiert:

  • Pflegegeld für häusliche Pflege
  • Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Personen die keine nahen Angehörigen sind
  • Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Leistungen bei vollstationärer Pflege
  • Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Pflegestärkungsgesetze als PDF