Steuerbonus für Pflege- und Betreuungsleistungen

Die Pflegestufe entscheidet darüber, in welchem Umfang ein Pflegebedürftiger Leistungen von der Pflegeversicherung erhält. Oft reichen diese bewilligten Leistungen allerdings nicht aus. Wird dann zusätzlich eine Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst wie MEDIAVITA gewünscht, erfordert dies eine private Zuzahlung.

Mit einer steuerlichen Förderung von Pflege- und Betreuungsleistungen unterstützen der Bund und die Länder Patienten und ihre Angehörigen. Dank neuer Vorschriften wird der Verwaltungsprozess vereinfacht und unbürokratischer.

Geleistete Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 Euro können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. 20 Prozent der Pflege- und Betreuungskosten können von der Steuerschuld abgezogen werden. Fragen zu dem Steuerbonus beantwortet Ihr Steuerberater.