Verbesserung der Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

Bezieher von Pflegegeld sind gesetzlich verpflichtet, sich in festgelegten zeitlichen Abständen von einer professionellen Pflegeeinrichtung beraten zu lassen. MEDIAVITA setzte für diese Beratungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen schon immer besonders erfahrene Pflegefachkräfte ein und sorgt nun für eine positive Weiterentwicklung.

Zusätzliche examinierte Pflegefachkräfte werden zu Experten fortgebildet und erwerben die Qualifikation als anerkannte Pflegeberater. Ein spezieller Qualitätszirkel dient dazu, die Beratungsinhalte und -instrumente zu prüfen, zu verbessern und zu standardisieren.

Unsere Patienten und Angehörigen dürfen sich auf eine umfassende, kompetente Beratung freuen, die alle Aspekte der Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung abdeckt.